Vorsorgetipps 2012


Steuerlich geförderte Altersvorsorge

Für Altervorsorgeverträge die steuerlich gefördert sind erhöht sich ab dem 01.01.2012 das frühstmögliche Rentenbezugsalter von 60 auf 62 Jahre. Dies gilt für die „ Riester-Rente“, „Rürup“ -Rente und betriebliche Altersvorsorge.

„Riester-Rente“
Bei der „Riester-Rente“ bleibt die Höhe der staatlichen Zulagen-Förderungen (Zulagen plus Sonderausgabenabzug) unverändert. Neu: Ab dem 01.01.2012 müssen alle Riester-Sparer mindestens 60,- Euro/Jahr Eigenbeitrag in ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen. Dies gilt sowohl für Neuab­schlüsse als auch für bestehende Verträge. Bisher mussten „Riester“-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren, keinen Mindestbeitrag einzahlen um die staatliche Zulage zu bekommen. (sog.“reine Zulagenanträge“) Die mögliche Zulagen-Förderung umfasst 2012 folgende Werte: Jeder Sparer kann pro Jahr eine Grundzulage von maximal 154,- Euro erhalten. Zusätzlich wird für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage in Höhe von maximal 185,- Euro pro Jahr gezahlt. Für ein ab 2008 geborenes Kind gibt es vom Staat bis zu 300,- Euro pro Jahr. Förderberechtigte, die zu Beginn des Jahres 2012 noch keine 25 Jahre alt sind, können sich eine einmalige Bonus-Zulage von 200,- Euro sichern. Beispiel für die Zulagen-Förderung einer vierköpfigen Familie (1 Kind in 2008 gebo­ren): Sie kann mit der „Riester-Rente“ 793,- Euro an Zulagen erhalten. Aufwendungen zur Förderung der „Riester-Rente“ können zusätzlich maximal bis zu 2.100,- Euro steuerlich geltend gemacht werden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung findet eine „ Günstigerprüfung“ statt, die zu Steuerrückzahlungen führen kann.    

Private Lebens- und Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Ab dem 01.01.2012 wird bei Verträgen der sogenannten 3. Schicht das Alter für die steuerbegünstigte Kapital­auszahlung von 60 auf 62 angehoben. Wer mindestens 12 Jahre lang Beiträge in solch einen Vertrag eingezahlt hat, musste bisher bei einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr lediglich die Hälfte der Erträge versteuern. Für Neuverträge ist dies künftig erst mit 62 Jahren möglich.  

Betriebliche Altersvorsorge
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversiche­rung steigt im Jahr 2012 um 100,- Euro auf 5.600,- Euro/ Monat.

Besteuerung gesetzliche Rente

Beiträge zur gesetzlichen Rente und „Rürup“-Rente können ab diesem Jahr zu 74 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (maximal 20.000,- Euro für Ledige bzw. 40.000,- Euro für Verheiratete). Im Gegenzug wird die Besteuerung der gesetzlichen Rente sowie der „ Rürup“ -Rente auf 64 Prozent für diejenigen angehoben, die 2012 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen. Wichtig für alle, die zukünftig in Rente gehen: Die ohnehin bestehende Versorgungslücke wird durch diesen stetigen Anstieg der Besteuerung und den Inflations­effekt vergrößert. Private Altersvorsorge ist also wichtiger denn je.  

Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt in 2012 um circa 3 Prozent. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt weiterhin 15,5 Prozent. Somit beläuft sich der neue Höchst­beitrag auf 592,88 Euro pro Monat. Wer von gesetzlicher Krankenkasse zu privater Krankenversicherung wechseln will, muss im vergangenen Jahr die Versiche­rungspflichtgrenze überschritten haben und in 2012 voraussichtlich überschreiten (2011: 49.500,- Euro / 2012: 50.850,- Euro). Der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte hat sich auf 279,23 Euro erhöht (zzgl. max. 37,29 Euro für die Pflegepflichtversicherung). In der gesetzlichen Pflege­versicherung bleibt der Beitrags­satz unverändert. Durch die Anhebung der Beitrags­bemessungsgrenze steigt aber der monatliche Höchstbeitrag um 2,20 Euro.  

Baufinanzierung

Wer 2012 seine Wunschimmobilie erwerben möchte oder eine Anschlussfinanzierung in den Jahren 2012 bis 2014 benötigt, der sollte in diesem Jahr reagieren. Das aktuelle Zinsumfeld ist äußerst attraktiv und es empfiehlt sich, jetzt zu handeln. Andern­falls könnte beispielsweise ein Zinsanstieg von 0,5 Prozent­punkten bei einem Darlehensbetrag von 150.000 Euro (über 10 Jahre) eine rund 7.500 Euro höhere Zinsbelastung bedeuten.  

Tipp:
Mit einem Forward-Darlehen kann der aktuelle Zins bereits für die Jahre 2013 und 2014 gesichert werden.

Für ein persönliches Beratungsgespräch kann ein Termin mit den Albatros Kolleginnen und Kollegen vereinbart werden.