Neues zur "Riester-Rente": "Wohn-Riester" als weitere Variante

März 2009

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten wird die "Riester-Rente" immer beliebter. Mehr als 11 Millionen Bundesbürger nutzen schon die attraktive Förderung über staatliche Zulagen und Steuervorteile. Jetzt kommt eine neue Variante hinzu: Die "Wohn-Riester"-Förderung.

Für Mitarbeiter ist die "Riester-Rente" eine gute Wahl als Alternative oder Ergänzung zu betrieblichen Vorsorgemodellen. Aber auch für alle Lebenspartner, die keine betrieblichen Vorsorgemodelle nutzen können, kann die "Riester-Rente" lohnend sein.

Mit der "Wohn-Riester"-Förderung bieten sich nun neue Möglichkeiten. Sie kann dann sinnvoll sein, wenn Wohneigentum für den Eigenbedarf angeschafft wird. Die Förderung kann entweder in einen Bausparvertrag fließen oder direkt im Rahmen einer Baufinanzierung zur Tilgung genutzt werden. Ob die Nutzung dieser Förderung ratsam ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und bedarf einer persönlichen Beratung. Zurzeit kommen erste Angebote auf den Markt. Wer Interesse hat, kann sich an die Albatros Finanzierungsspezialisten wenden. Sie berücksichtigen bei der Finanzierungsberatung auch, ob ein Arbeitgeber-Darlehen oder ein KfW-Darlehen Vorteile bringt.

Förderung 2009
Auch beim "Wohn-Riestern" haben die Antragsteller Anspruch auf die üblichen Förderungen: Jeder Förderberechtigte kann pro Jahr eine Grundzulage von bis zu 154,- Euro erhalten. Zusätzlich gibt‘s vom Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage in Höhe von maximal 185,- Euro bzw. bis zu 300,- Euro, wenn das Kind ab dem 01.01.2008 geboren wurde. Förderberechtigte, die zu Beginn dieses Jahres noch keine 25 Jahre alt waren, können sich die einmalige Zulage in Höhe von 200,- Euro sichern.

Über die Zulagen-Förderung hinaus kann sich auch noch ein Steuervorteil ergeben. Dies prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung. Die sogenannte "Günstigerprüfung" zahlt sich insbesondere bei höheren Steuersätzen aus.

Weitere "Riester"-Varianten
Neben den "Wohn-Riester"-Varianten können Mitarbeiter weiterhin die bekannten Anlagemöglichkeiten nutzen.

In punkto Sicherheit haben alle "Riester"-Varianten gemeinsam, dass die eingezahlten Beiträge garantiert sind. Zur Absicherung der Schwankungen auf den Kapitalmärkten kann der Anleger beim Fonds-Sparplan die sogenannte "Höchststandssicherung" nutzen. Wird diese "gezogen", kann der Wert des Investments nicht mehr unter die gesicherte Marke fallen.