Zahnzusatzversicherung für Kinder

Seit 2004 leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnspangen nur noch, wenn eine starke Fehlstellung der Zähne und / oder des Kiefers vorliegt. Dabei wird die zu korrigierende Fehlstellung in fünf Schweregrade unterteilt. Für die am häufigsten vorkommenden ersten beiden Schweregrade zahlt die gesetzliche Krankenkasse gar nichts. Erst ab der dritten Stufe zahlen die Kassen überhaupt für kieferorthopädische Leistungen. Aber auch dann ist ein Eigenanteil zu zahlen, der erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet wird.

Ab dem 18. Lebensjahr zahlen die Kassen nur noch in schwerwiegenden Fällen für Kieferkorrekturen, wenn zum Beispiel zusätzlich eine kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.

Früher Abschluss ratsam
Wie die Statistiken zeigen, benötigt heutzutage jedes zweite Kind eine Kiefer- oder Zahnkorrektur. Wurde die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bereits festgestellt, ist es für den Abschluss einer Zusatzversicherung zu spät. Denn für bereits angeratene Maßnahmen leistet die Zahnzusatzversicherung grundsätzlich nicht. Man sollte also gerade bei Kindern eine frühzeitige Absicherung vornehmen. Außerdem gilt, wie bei allen Krankenversicherungen: je früher, desto preiswerter. Entsprechenden Versicherungsschutz gibt’s für Kinder bis ins Jugendalter schon ab circa 5,- Euro monatlich.

Gut zu wissen: Wenn ein Elternteil bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzt, kann für Neugeborene der gleiche Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung des Neugeborenen spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgt. Somit ist sicher gestellt, dass das Neugeborene von Anfang an gut versichert ist.

Albatros Tipp
Die wenigsten Tarife leisten für kieferorthopädische Maßnahmen und beschränken sich auf die Erstattung von Zahnersatz. Dies sollte beim Abschluss beachtet werden. Außerdem sollte ein Versicherer gewählt werden, der auch ohne Vorleistung der Krankenkasse zahlt. Die von Albatros empfohlenen Zahnzusatzversicherungen beinhalten diese Besonderheiten. Informieren Sie sich bei Ihrer Albatros Beratungsstellen.