Flugdienstuntauglichkeitsversicherung /
Loss-of-Licence

Nicht zuletzt durch ein verändertes Freizeitverhalten und immer extremere Sportarten, wie z. B. Paragliding, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, ist das Risiko eines Unfalles und somit einer Flugdienstuntauglichkeit gestiegen.

Ein gutes Argument, die Vorsorge in puncto Flugdienstuntauglichkeit über die Albatros abzuwickeln, ist die langjährige Erfahrung, die auf diesem Gebiet besteht. In enger Zusammenarbeit mit den Personaldiensten der verschiedensten Fluggesellschaften sind ausgereifte Versicherungsprodukte entstanden, die auch besondere Risiken einschließen, welche in marktüblichen Produkten nicht abgedeckt sind.

Diese besondere Art von Vorsorge schützt nicht nur umfassend vor den finanziellen Folgen einer Flugdienstuntauglichkeit, sondern enthält auch einen Ansparanteil, der bei Ende der Laufzeit - unabhängig von einer eventuellen Flugdienstuntauglichkeit - ausbezahlt wird.

Folgende Leistungen sind eingeschlossen:
  • Eine garantierte monatliche Rente maximal bis zum 55. Lebenjahr.
  • Keine weitere Beitragszahlung bis zum 55. Lebensjahr bei Flugdienstuntauglichkeit, dennoch Auszahlung einer lebenslangen Altersrente; wahlweise einer einmaligen Kapitalabfindung.
  • Keine Verweisbarkeit, d. h. Rentenzahlung wird nicht reduziert oder eingestellt, wenn Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit erzielt werden.
  • Beitragsrückgewähr im Todesfall.
  • Keine Leistungseinschränkungen nach Vertragsabschluss.
  • Alternativ ist auch der Abschluss einer Lebensversicherung möglich.

Wenn Sie aus den Diensten Ihres Arbeitgebers ausscheiden, bleibt das Flugdienstuntauglichkeitsrisiko unter der Voraussetzung weiterhin mitversichert, dass Sie zu einer Fluggesellschaft wechseln, die ein Verkehrsrecht für die Bundesrepublik Deutschland hat.

Einbezogen in den Versicherungsschutz sind - ohne Einschränkungen - alle nach Abschluss der Versicherung auftretenden Erkrankungen, Gesundheitsstörungen und Körperverletzungen.

Hinweis: Keine Leistungspflicht besteht, wenn die festgestellte Flugdienstuntauglichkeit aufgrund psychischer, nervöser oder neurotischer Störungen - mit der Ausnahme, dass sie durch einen Unfall bedingt sind - eingetreten ist.

Zwei Beispiele einer Absicherung:

      
 Flugdienstuntauglichkeitsversicherung   

 in Verbindung mit einer 
 privaten Rentenversicherung

    Flugtechniker,
28 Jahre* 
Hubschrauberpilot,
30 Jahre* 
 monatliche Rente bei einer
 Flugdienstuntauglichkeit
   
 bis zum 55. Lebensjahr 383,00 €  511,00 € 

 garantierte monatliche
 lebenslange Altersrente
   
  - mit 60 Jahren 53,48 € 
50,00 € 

 voraussichtliche monatliche
 lebenslange Altersrente
   
 - mit 60 Jahren**

88,40 € 

79,93 € 

 monatlicher Nettobeitrag 50,00 € 
53,57 € 
Die Leistung im Todesfall sieht eine Beitragsrückgewähr während der Aufschubzeit bis 60 Jahre vor. Die Todesfallabsicherung während der Rentenbezugs- dauer endet 5 Jahre nach Rentenbeginn. Auf Wunsch erhalten Sie anstelle der lebenslangen Altersrente eine einmalige Kapitalabfindung.

*   Maßgeblich ist das versicherungstechnische Eintrittsalter.
** Die angegebenen Leistungen können nicht garantiert werden, entsprechen aber
    den Erfahrungen der letzten Jahre. Die steuerliche Information und die
    Möglichkeit eines vorzeitigen Abrufes der Versicherungsleistung erhalten Sie
    ausführlich in einem persönlichen Angebot.

Für weitere Erläuterungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Albatros Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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